“NORM-Abfälle” oder genauer “NORM-Abfälle > LLN” sind Abfälle die natürliche Radionuklide mit Aktivitäten > LLN enthalten.
Die Entsorgung ist in der BAG-Wegleitung “Entsorgung von NORM-Abfällen” geregelt.
Ein Abfall, der natürliche Radionuklide mit Aktivitäten < LLN enthält, gilt nicht als “NORM-Abfall” und die Entsorgung unterliegt nicht der Strahlenschutzgesetzgebung.