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NORM-Abfälle
- “NORM-Abfälle” oder genauer “NORM-Abfälle > LLN” sind Abfälle die natürliche Radionuklide mit Aktivitäten > LLN enthalten.
- Die Entsorgung ist in der BAG-Wegleitung “Entsorgung von NORM-Abfällen” geregelt.
- Ein Abfall der natürliche Radionuklide mit Aktivitäten < LLN gilt nicht als “NORM-Abfall” und unterliegt nicht der Strahlenschutzgesetzgebung.
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